Kosten

Kinder im Vorschulalter

(ab ca. 2 ½ Jahre - Kindergarteneintritt)
Die Kosten für logopädische Abklärungen und Therapien im Vorschulbereich werden in der Regel vom kantonalen Bildungsdepartement (BLD) übernommen.
Das Kind wird auf Zuweisung eines Kinderarztes von einer Logopädin abgeklärt. Stellt sie einen Therapiebedarf fest, beantragt die Logopädin eine Kostengutsprache beim BLD.


Schulpflichtige Kinder

(Kindergarten und Schule):
Anfallende Kosten für logopädische Interventionen werden von der Schulgemeinde übernommen. Bei Therapiebedarf holt die Logopädin eine Kostengutsprache ein. 


Jugendliche im nachobligatorischen Bereich

(nach Oberstufe)
Für die Kostenübernahme muss eine individuelle Regelung gefunden werden (z.B. Berufsschulen, Gymnasien, etc.). Für weitere Informationen wenden Sie sich an die zuständige Logopädin.




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