Kosten

Kinder im Vorschulalter

(ab ca. 2 Jahren – Kindergarteneintritt)
Die Kosten für logopädische Abklärungen und Therapien im Vorschulbereich werden vom kantonalen Bildungsdepartement (BLD) und dem Schulträger übernommen.
Das Kind wird auf Zuweisung eines Kinderarztes von einer Logopädin abgeklärt. Stellt sie einen Therapiebedarf fest, beantragt die Logopädin eine Kostengutsprache beim BLD.

Schulpflichtige Kinder

(Kindergarten und Schule):
Die Kosten für logopädische Abklärungen und Therapien werden von der Schulgemeinde übernommen. Bei Therapiebedarf holt die Logopädin eine Kostengutsprache ein.

Jugendliche im nachobligatorischen Bereich

(nach Oberstufe)
Hat eine logopädische Therapie während der obligatorischen Schulzeit begonnen, übernimmt der Kanton (Bildungsdepartement) die Kosten. Ist dies nicht der Fall, muss eine individuelle Regelung für die Finanzierung der Therapie gefunden werden (z.B. Berufsschulen, Gymnasien, etc.). Für weitere Informationen wenden Sie sich an die zuständige Logopädin.

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