Tätigkeitsbereiche

Logopädinnen und Logopäden des LDM …
- sind als ausgebildete Fachpersonen zuständig für die Prävention, Abklärung/Kontrolle (Diagnostik) und Therapie (Behandlung) von Sprach-, Sprech-, Schriftsprach-, Stimm-, Schluck- und Redeflussstörungen.
- beraten das soziale Umfeld von Menschen mit Sprachbehinderungen.
- pflegen den Austausch mit anderen involvierten Fachpersonen.
- bieten ihre Dienstleistung für Kinder im Vorschulbereich (bis Kindergarteneintritt), im Schulbereich (ab Kindergarten) und für Jugendliche nach der Schulpflicht an.
- unterstehen der Schweigepflicht.
(vgl. auch Informationen des Berufsverbandes der St. Galler Logopädinnen und Logopäden BSGL unter www.bsgl.ch)
Anmeldungen zu logopädischen Abklärungen …
- im Vorschulbereich erfolgen durch Kinder-, Haus- oder Spezialärzte.
- erfolgen im Schulalter und nach der Schulpflicht durch Eltern, Lehrpersonen, Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen oder durch die Betroffenen selber.
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